Wir möchten dem Ziel einer inklusiven und barrierefreien Gesellschaft näher kommen. Daher haben 2005 einige engagierte Menschen unseren Verein gegründet - einen Ort für Gemeinschaft und Austausch mit Familien und Freunden von Menschen mit geistiger und körperlicher Behinderung. Mittlerweile ist noch so viel mehr daraus geworden: Wir bieten auf einem großen Gelände mit barrierefreiem Spielplatz, Multifunktionsgebäude und ausgebildetem Personal inklusive, barrierefreie und pädagogische Angebote für Menschen jeden Alters an - mit oder ohne Behinderung. Die Unterschiedlichkeit der Menschen ist kein zu lösendes Problem, sondern es ist Normalität. An diese Normalität werden unsere Freizeitangebote angepasst und nicht umgekehrt.
Projekt fördernFür uns gilt: Inklusion statt Sonderangebot! Das bedeutet für uns, dass jeder sich mit seinen individuellen 100% einbringt und so ein solidarisches und kooperatives Miteinander entsteht. Wir geben all unseren Mitgliedern und Besuchern die Möglichkeit, sich frei zu entfalten, unabhängig ihres Alters, ihrer Herkunft sowie ihrer körperlichen und geistigen Voraussetzungen. Hierfür haben wir vielfältige und hochwertige Freizeitangebote entwickelt, die von unserem gut ausgebildeten Personal mit Freude durchgeführt werden. Jeder Mensch mit Behinderung oder ohne ist hier herzlich willkommen. Inklusion beginnt nämlich in unseren Köpfen.
Transparenz ist uns wichtig. Deshalb haben wir uns der Initiative Transparente Zivilgesellschaft (ITZ) angeschlossen. Wir verpflichten uns, die folgenden zehn Informationen der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen und aktuell zu halten.
Sonnenkinder Elterninitiative Handicap e.V.
Hauptstr. 42, 64673 Zwingenberg-Rodau
Gründungsjahr: 2005
Ansprechpartnerin für ITZ:
Ines Bremer
ines.bremer@sonnenkinder-bergstrasse.de
017641290152
Zur Satzung
Ziele der Organisation: siehe oben "Unsere Mission"
Unsere Arbeit ist wegen Förderung der Erziehung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 AO) und Förderung der Hilfe für zivilgeschädigte und behinderte Menschen (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 10 AO) nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamts Bensheim (Steuernummer 05 250 50896) vom 25.01.2022 (Veranlagungszeitraum 2018 bis 2020) nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.
Keine
Keine
Folge uns für Updates zu Veranstaltungen und Angeboten auf Instagram und Facebook oder abonniere unseren Newsletter!